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   VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11   

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VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11 (https://dejure.org/2012,950)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2012 - 11 K 2368/11 (https://dejure.org/2012,950)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 11 K 2368/11 (https://dejure.org/2012,950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Ausländers - Berücksichtigung des Kindeswohls - Befristungsermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf die Sicht des Kindes bei den Umgang mit einem Kind berührenden aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen; Reduzierung des der Ausländerbehörde eingeräumten Befristungsermessens auf Null bei Erreichung des ordnungsrechtlichen Zwecks der Ausweisung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 4
    Ausweisung, Befristung, Kindeswohl, Eltern-Kind-Verhältnis, Vater, Ermessensfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Befristung; Ausweisung; Irak; Vater; Kind; Wohl des Kindes; Trennung; Ermessensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11
    Der Beklagte ist zu Recht von einem Regelfall i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ausgegangen, da weder im Hinblick auf das Gewicht des Ausweisungsgrundes und den mit der Ausweisung verfolgten spezial- und/oder generalpräventiven Zwecken noch im Hinblick auf das Verhalten des Klägers nach der Ausweisung ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.08.2000 - 1 C 5/00 - BVerwGE 111, 369 und Urt. v. 07.12.1999 - 1 C 13/99 - BVerwGE 110, 140).

    Ist der Zweck erreicht, so ist das der Ausländerbehörde eingeräumte Befristungsermessen in der Regel auf Null reduziert, und eine zeitliche Befristung kommt selbst dann nicht mehr in Betracht, wenn der Ausländer noch nicht ausgereist ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.08.2000 - 1 C 5/00 - BVerwGE 111, 369; VGH Mannheim, Urt. v. 26.03.2003 - 11 S 59/03 - InfAuslR 2003, 333; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.12.2011 - 12 B 19.11 - juris).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11
    27 Bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - DVBl 2006, 247 und Beschl. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - BVerfGK 14, 458; BVerwG, Urt. v. 20.02.2003 - 1 C 13/02 - BVerwGE 117, 380).

    Weiter wird der Beklagte in Rechnung zu stellen haben, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Klägers nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 - NVwZ 2000, 59 und Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 101/04 - DVBl. 2006, 247 m.w.N.).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11
    27 Bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - DVBl 2006, 247 und Beschl. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - BVerfGK 14, 458; BVerwG, Urt. v. 20.02.2003 - 1 C 13/02 - BVerwGE 117, 380).

    Das Regierungspräsidium Stuttgart hat weiter nicht berücksichtigt, dass bei sehr kleinen Kindern - der Sohn des Klägers ist gerade 10 Monate alt - schon eine nur kurzzeitige Trennung von einem Elternteil unverhältnismäßige Folgen zeitigen kann; ein Kleinkind kann den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifen und erfährt diese rasch als endgültigen Verlust (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - NVwZ 2006, 682; Beschl. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - a.a.O. und Beschl. v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 - NVwZ 2009, 387).

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11
    Der Beklagte ist zu Recht von einem Regelfall i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ausgegangen, da weder im Hinblick auf das Gewicht des Ausweisungsgrundes und den mit der Ausweisung verfolgten spezial- und/oder generalpräventiven Zwecken noch im Hinblick auf das Verhalten des Klägers nach der Ausweisung ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.08.2000 - 1 C 5/00 - BVerwGE 111, 369 und Urt. v. 07.12.1999 - 1 C 13/99 - BVerwGE 110, 140).

    Die Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, die auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls nach Gewichtung der jeweiligen Belange vorzunehmen ist, kann bis zu einer Ermessensreduzierung auf Null mit dem Ergebnis einer Befristung auf den Jetzt-Zeitpunkt führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.12.1999 - 1 C 13/99 - BVerwGE 110, 140; Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 43/06 - BVerwGE 129, 226 ; Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 21/07 - a.a.O. und Urt. v. 13.04.2010 - 1 C 5/09 - BVerwGE 136, 284).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 19.11

    Ausweisung eines sorgeberechtigten mehrfach straffällig gewordenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11
    Ist der Zweck erreicht, so ist das der Ausländerbehörde eingeräumte Befristungsermessen in der Regel auf Null reduziert, und eine zeitliche Befristung kommt selbst dann nicht mehr in Betracht, wenn der Ausländer noch nicht ausgereist ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.08.2000 - 1 C 5/00 - BVerwGE 111, 369; VGH Mannheim, Urt. v. 26.03.2003 - 11 S 59/03 - InfAuslR 2003, 333; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.12.2011 - 12 B 19.11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 59/03

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; unerlaubte Wiedereinreise

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11
    Ist der Zweck erreicht, so ist das der Ausländerbehörde eingeräumte Befristungsermessen in der Regel auf Null reduziert, und eine zeitliche Befristung kommt selbst dann nicht mehr in Betracht, wenn der Ausländer noch nicht ausgereist ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.08.2000 - 1 C 5/00 - BVerwGE 111, 369; VGH Mannheim, Urt. v. 26.03.2003 - 11 S 59/03 - InfAuslR 2003, 333; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.12.2011 - 12 B 19.11 - juris).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11
    Weiter wird der Beklagte in Rechnung zu stellen haben, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Klägers nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 - NVwZ 2000, 59 und Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 101/04 - DVBl. 2006, 247 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11
    Das Regierungspräsidium Stuttgart hat weiter nicht berücksichtigt, dass bei sehr kleinen Kindern - der Sohn des Klägers ist gerade 10 Monate alt - schon eine nur kurzzeitige Trennung von einem Elternteil unverhältnismäßige Folgen zeitigen kann; ein Kleinkind kann den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifen und erfährt diese rasch als endgültigen Verlust (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - NVwZ 2006, 682; Beschl. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - a.a.O. und Beschl. v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 - NVwZ 2009, 387).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11
    Das Regierungspräsidium Stuttgart hat weiter nicht berücksichtigt, dass bei sehr kleinen Kindern - der Sohn des Klägers ist gerade 10 Monate alt - schon eine nur kurzzeitige Trennung von einem Elternteil unverhältnismäßige Folgen zeitigen kann; ein Kleinkind kann den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifen und erfährt diese rasch als endgültigen Verlust (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - NVwZ 2006, 682; Beschl. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - a.a.O. und Beschl. v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 - NVwZ 2009, 387).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11
    27 Bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - DVBl 2006, 247 und Beschl. v. 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - BVerfGK 14, 458; BVerwG, Urt. v. 20.02.2003 - 1 C 13/02 - BVerwGE 117, 380).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus familiären

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2008 - 11 S 2889/07

    Nachträgliche Befristung von vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EGRL 38/2004 -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 11 S 1453/07

    Zum Anspruch eines Unionbürgers auf Rücknahme einer ausländerrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08

    Zum Widerruf einer ausländerrechtlichen Niederlassungserlaubnis gemäß § 52 Abs 1

  • VG Berlin, 03.04.2012 - 35 K 80.11

    Frage der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auch auf die ordnungsrechtliche Prognose anhand des Ausländerrechts - gegebenenfalls im Rahmen einer Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 1 AufenthG (vgl. hierfür z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. März 2011 - OVG 12 B 12.10 -, Rn. 22 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2012 - VG 11 K 2368/11 -, Rn. 23; beide zit. nach juris) - wird es sich günstig auswirken, wenn sich die bisherige gute Entwicklung des Klägers fortsetzt.
  • VG Hannover, 10.07.2013 - 4 A 1150/12

    Ausweisung, Befristung, Wirkung der Ausweisung, Befristung der Ausweisung,

    "Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, und zwar auch dann, wenn die Behörde bereits eine Ermessensentscheidung getroffen hat, um deren Überprüfung es geht" (VG Stuttgart, Urt. vom 30.01.12, 11 K 2368/11).
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